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   OVG Thüringen, 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00   

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OVG Thüringen, 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00 (https://dejure.org/2000,4685)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00 (https://dejure.org/2000,4685)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 01. September 2000 - 4 ZKO 131/00 (https://dejure.org/2000,4685)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    AO § 119 Abs 1; AO § 157 Abs 1 Satz 2; ThürKAG § 15
    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Abgabenbescheid; Steuerbescheid; Bestimmtheit; Zusammenfassung; mehrere Abgabenfälle; Auslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgabenbescheid; Steuerbescheid; Bestimmtheit; Zusammenfassung; Mehrere Abgabenfälle; Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 212
  • DVBl 2001, 496 (Ls.)
  • DÖV 2001, 137
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00
    Welche Anforderungen im Einzelnen an die notwendige Bestimmtheit des Verwaltungsakts zu stellen sind, richtet sich nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts, bei Abgabenbescheiden insbesondere nach der Art der Abgabe und den Umständen im Einzelfall (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.1997 - 8 C 43/95 -, NVwZ 1999, S. 178 [181]; Klein/Brockmeyer, AO, 6. Aufl. 1998, § 119, Anm. 3.).

    Dabei kommt es nicht darauf an, wie ein außen stehender Dritter, sondern allein wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH, Urt. v. 26.03.1981 - VII R 3/79 -, BFHE 133, 163 [166]; Urt. v. 25.09.1990 - IX R 84/88 -, BFHE 162, 4 [8]; BVerwG, Urt. v. 18.04.1997 - 8 C 43/95 -, NVwZ 1999, S. 178 [182]; Beschl. des erkennenden Senats v. 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99 -, Umdruck S. 6; m. w. N.).

  • BFH, 22.11.1995 - II R 26/92

    Festsetzung der Grunderwerbsteuer für mehrere durch einen Vertrag erworbene

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00
    Eine Zusammenfassung beeinträchtigt dann nicht die Bestimmtheit des Abgabenbescheids, wenn gleichwohl eindeutig feststeht, welche Abgabenfälle von dem Bescheid erfasst werden und auch ansonsten keine Notwendigkeit zu einer Differenzierung besteht (vgl. BFHE 179, 177 [181]).

    Eine Zusammenfassung beeinträchtigt daher dann nicht die Bestimmtheit des Abgabenbescheids, wenn gleichwohl eindeutig feststeht, welche Abgabenfälle von dem Bescheid erfasst werden und auch ansonsten keine Notwendigkeit zu einer Differenzierung besteht (vgl. BFH, Urt. v. 09.12.1998, a. a. O.; Urt. vom 30.01.1980, a. a. O.; Urt. v. 23.11.1995 - II R 26/92 - BFHE 179, 177 [181]).

  • BFH, 09.12.1998 - II R 6/97

    SchSt; Zusammenfassung mehrerer Steuerfälle in einem Steuerbescheid

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00
    Denn "Abgabe" in diesem Sinne ist nicht eine unaufgegliederte Zusammenfassung mehrerer Abgabenschulden, sondern ist die einzelne Abgabenschuld (vgl. BFH, Urt. v. 09.12.1998 - II R 6/97 -, zitiert nach Juris; Urt. v. 30.01.1980 - II R 90/75 - BFHE 130, 74 [75 f.]).

    Eine Zusammenfassung beeinträchtigt daher dann nicht die Bestimmtheit des Abgabenbescheids, wenn gleichwohl eindeutig feststeht, welche Abgabenfälle von dem Bescheid erfasst werden und auch ansonsten keine Notwendigkeit zu einer Differenzierung besteht (vgl. BFH, Urt. v. 09.12.1998, a. a. O.; Urt. vom 30.01.1980, a. a. O.; Urt. v. 23.11.1995 - II R 26/92 - BFHE 179, 177 [181]).

  • BFH, 30.01.1980 - II R 90/75

    Bestimmtheit eines Gesellschaftsteuerbescheides - Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00
    Denn "Abgabe" in diesem Sinne ist nicht eine unaufgegliederte Zusammenfassung mehrerer Abgabenschulden, sondern ist die einzelne Abgabenschuld (vgl. BFH, Urt. v. 09.12.1998 - II R 6/97 -, zitiert nach Juris; Urt. v. 30.01.1980 - II R 90/75 - BFHE 130, 74 [75 f.]).

    Eine Zusammenfassung beeinträchtigt daher dann nicht die Bestimmtheit des Abgabenbescheids, wenn gleichwohl eindeutig feststeht, welche Abgabenfälle von dem Bescheid erfasst werden und auch ansonsten keine Notwendigkeit zu einer Differenzierung besteht (vgl. BFH, Urt. v. 09.12.1998, a. a. O.; Urt. vom 30.01.1980, a. a. O.; Urt. v. 23.11.1995 - II R 26/92 - BFHE 179, 177 [181]).

  • OVG Thüringen, 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Abgabenbescheid;

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00
    Dabei kommt es nicht darauf an, wie ein außen stehender Dritter, sondern allein wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (st. Rspr., BFHE 133, 163 [166]; BVerwG, NVwZ 1999, S. 178 [182]; Beschl. des erkennenden Senats v. 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99 -, Umdruck S. 6; m. w. N.).

    Dabei kommt es nicht darauf an, wie ein außen stehender Dritter, sondern allein wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH, Urt. v. 26.03.1981 - VII R 3/79 -, BFHE 133, 163 [166]; Urt. v. 25.09.1990 - IX R 84/88 -, BFHE 162, 4 [8]; BVerwG, Urt. v. 18.04.1997 - 8 C 43/95 -, NVwZ 1999, S. 178 [182]; Beschl. des erkennenden Senats v. 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99 -, Umdruck S. 6; m. w. N.).

  • BFH, 26.03.1981 - VII R 3/79
    Auszug aus OVG Thüringen, 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00
    Dabei kommt es nicht darauf an, wie ein außen stehender Dritter, sondern allein wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (st. Rspr., BFHE 133, 163 [166]; BVerwG, NVwZ 1999, S. 178 [182]; Beschl. des erkennenden Senats v. 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99 -, Umdruck S. 6; m. w. N.).

    Dabei kommt es nicht darauf an, wie ein außen stehender Dritter, sondern allein wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH, Urt. v. 26.03.1981 - VII R 3/79 -, BFHE 133, 163 [166]; Urt. v. 25.09.1990 - IX R 84/88 -, BFHE 162, 4 [8]; BVerwG, Urt. v. 18.04.1997 - 8 C 43/95 -, NVwZ 1999, S. 178 [182]; Beschl. des erkennenden Senats v. 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99 -, Umdruck S. 6; m. w. N.).

  • OVG Thüringen, 17.08.2000 - 4 ZKO 1145/97

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Berufung; Zulassung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00
    Um den Darlegungsanforderungen des § 124 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu genügen, muss sich der Rechtsmittelführer - nicht anders als beim Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils - in der Begründung des Zulassungsantrags mit den tragenden Gründen der erstinstanzlichen Entscheidung fallbezogen auseinander setzen und darlegen, warum die Entscheidung im Ergebnis auch anders ausfallen könnte (vgl. Beschl. des erkennenden Senats vom 17.08.2000 - 4 ZKO 1145/97 -, Umdruck S. 2 u. 8).

    Wird nur einer dieser Entscheidungsgründe angegriffen, und mag es sich dabei auch um eine schwierige Rechtsfrage handeln, bedarf es aber nicht der Durchführung eines Berufungsverfahrens, weil es auf die schwierige Frage wegen des nicht angegriffenen anderen tragenden Gesichtspunkts gar nicht ankommt (vgl. Beschl. des Senats vom 17.08.2000, a. a. O.).

  • BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88

    - Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00
    Dabei kommt es nicht darauf an, wie ein außen stehender Dritter, sondern allein wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH, Urt. v. 26.03.1981 - VII R 3/79 -, BFHE 133, 163 [166]; Urt. v. 25.09.1990 - IX R 84/88 -, BFHE 162, 4 [8]; BVerwG, Urt. v. 18.04.1997 - 8 C 43/95 -, NVwZ 1999, S. 178 [182]; Beschl. des erkennenden Senats v. 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99 -, Umdruck S. 6; m. w. N.).
  • BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 33.84

    Flurbereinigungskosten - Teilnehmer - Neuanordnung - Vorteile - Beitragspflicht -

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00
    Diese mit § 37 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes und § 37 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz wörtlich übereinstimmende Vorschrift verlangt, dass der Verwaltungsakt eindeutig und widerspruchsfrei erkennen lässt, w e m gegenüber die Behörde w a s feststellt und von w e m w a s verlangt wird (vgl. Tipke/Kruse, AO, 16. Aufl., § 119, RdNr. 2; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15.05.1986 - 5 C 33.84 -, BVerwGE 74, 196 [205]).
  • BFH, 09.11.1994 - II B 142/93

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Grunderwerbsteuerbescheiden -

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00
    Zum anderen führt diese Einzelfallbezogenheit dazu, dass Rechtsfragen in diesem Zusammenhang nur selten eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben (vgl. BFH, Urt. v. 09.11.1994 - II B 142/93 -, zitiert nach Juris, m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07

    Rücknahme eines Herstellungsbeitragsbescheids mit nachfolgendem Neuerlass

    Zwar kommt es für die Auslegung darauf an, wie der Betroffene selbst die Erklärung nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (vgl. zur Auslegung eines Bescheids Beschlüsse des Senats vom 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00 -, NVwZ-RR 2001, S. 212 [213] = ThürVBl. 2001, S. 85 [86], m. w. Nw. und vom 15.10.2001 - 4 ZEO 1326/97 -).
  • VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 105/15

    Abschnitt; Abschnittsbildung; Austausch; Leuchtenköpfe

    Das Erfordernis inhaltlicher Bestimmtheit des Abgabenbescheides (§ 119 AO) soll dabei sicherstellen, dass für den Betroffenen erkennbar ist, welcher Sachverhalt veranlagt wird, damit das Entstehen der Abgabenschuld, ggf. das Eingreifen von Befreiungen, Vergünstigungen und Verjährung ohne weiteres feststellbar sind (Thür. OVG, Beschl. v. 1.9.2000 - 4 ZKO 131/00 -, juris Rn. 4).
  • OVG Thüringen, 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge, Beitragsrecht,

    Eine unaufgegliederte Zusammenfassung beeinträchtigt daher dann nicht die Bestimmtheit des Abgabenbescheids, wenn gleichwohl eindeutig feststeht, welche Abgabenfälle von dem Bescheid erfasst werden und auch ansonsten keine Notwendigkeit zu einer Differenzierung besteht (vgl. ausführlich Beschluss des Senats vom 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00 -, NVwZ-RR 2001, S. 212 f. = ThürVBl. 2001, S. 85 [86], m. w. Nw.).

    In Bezug auf allgemeine Anforderungen an die Bestimmtheit, die Angabe des Abgabenschuldners sowie einen zusammengefassten Vergnügungssteuerbescheid hat der Senat entschieden, dass die Annahme der Nichtigkeit wegen Unbestimmtheit ausscheidet, wenn etwaige Zweifel an der Bestimmtheit durch eine (vorrangige) Auslegung des Bescheids beseitigt werden können, und dass es für diese Auslegung nicht darauf ankommt, wie ein außen stehender Dritter, sondern allein wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (Beschluss des Senats vom 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99 -, NVwZ-RR 2000, S. 818 [819] = ThürVBl. 2000, S. 112 [113]; Beschluss vom 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00 -, a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 247/04

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer; Satzung; Wirksamkeit;

    Dabei kommt es nicht darauf an, wie ein außen stehender Dritter, sondern allein wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (vgl. ausführlich Beschluss des Senats vom 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00 -, NVwZ-RR 2001, S. 212 f.).".
  • OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und

    Zu den Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit von Abgabenbescheiden hat der Senat bereits mehrfach Stellung genommen (vgl. u. a. Beschluss des Senats vom 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00 -, NVwZ-RR 2001, S. 212 f.; Beschluss vom 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99 -, Umdruck S. 2 ff.): Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 b) ThürKAG i. V. m. § 119 Abs. 1 AO 1977 muss ein Verwaltungsakt eindeutig und widerspruchsfrei erkennen lassen, wem gegenüber die Behörde was feststellt und von w e m w a s verlangt wird.
  • OVG Niedersachsen, 26.11.2012 - 9 LB 51/12

    Heranziehung zur Vergnügungssteuer bei Vermieten von Wohnmobilen zum Zwecke der

    Das in § 11 Abs. 1 Nr. 3 b NKAG i. V. m. § 119 Abs. 1 AO geregelte Bestimmtheitsgebot verlangt, dass der Verwaltungsakt eindeutig und widerspruchsfrei erkennen lässt, wem gegenüber die Behörde was feststellt und was von wem verlangt wird (ThürOVG, Beschluss vom 1.9.2000 - 4 ZKO - 131/00 - DÖV 2001, 137 = DVBl 2001, 496; BayVGH, Beschluss vom 28.6.2010 - 6 CS 10.952 - in juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 24 Rdnr. 28).
  • OVG Thüringen, 26.07.2005 - 4 EO 131/02

    Benutzungsgebührenrecht; Regelungsinhalt eines Gebührenbescheides; Gebühr;

    Insofern ist gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. zur Auslegung einer behördlichen Willenserklärung: Beschlüsse des Senats vom 28.11.2001 - 4 E O 234/96 - und vom 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00 - NVwZ-RR 2001, 212 [213] = ThürVBl. 2001, 85 [86], m. w . N.).
  • OVG Thüringen, 31.05.2010 - 4 EO 788/06

    Maßgeblicher Grundstücksbegriff für die Anwendung satzungsrechtlicher

    Welche Anforderungen an die Bestimmtheit eines Bescheids zu stellen sind, hat der Senat in zahlreichen Entscheidungen geklärt (vgl. unter anderem Beschluss vom 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00 - NVwZ-RR 2001, S. 212 ff., m. w. N.; Beschluss vom 06.04.2006 - 4 EO 580/02 - zuletzt Beschluss des Senats vom 24.03.2009 - 4 EO 567/06 -).
  • VG Lüneburg, 17.11.2016 - 3 A 16/15

    Aufrundung; Bestimmtheit; Divisor; Erschließungsbeitrag; Gebäudehöhe;

    Das Erfordernis inhaltlicher Bestimmtheit des Abgabenbescheides (§ 119 AO) soll sicherstellen, dass für den Betroffenen erkennbar ist, welcher Sachverhalt veranlagt wird, damit Entstehen der Abgabenschuld, ggf. Eingreifen von Befreiungen und Vergünstigungen und Verjährung ohne weiteres feststellbar sind (Thür. OVG, Beschl. v. 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00 -, juris Rn. 4).

    Den Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot ist genügt, wenn bei objektiver Auslegung aus dem gesamten Inhalt des Bescheides, aus dem Zusammenhang, aus der von der Gemeinde gegebenen Begründung oder aus den den Beteiligten bekannten näheren Umständen des Erlasses im Wege einer am Grundsatz von Treu und Glauben orientierten Auslegung hinreichende Klarheit über den Inhalt des Spruchs (verfügenden Teils) gewonnen werden kann (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 28.06.2010 - 6 CS 10.952 -, juris Rn. 9; vgl. auch Thür. OVG, Beschl. v. 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00 -, juris Rn. 4).

  • OVG Thüringen, 19.12.2002 - 4 EO 489/02

    Kommunale Steuern; Zur Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer;

    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 1. September 2000 (4 ZKO 131/00) grundlegend ausgeführt: .
  • OVG Thüringen, 07.12.2006 - 4 EO 534/06

    Kommunalaufsichtsrecht; Rechtswidrige Verrechnung der zurückzuzahlenden

  • OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge; Beschwerde; Antrag; bestimmt;

  • OVG Thüringen, 19.11.2012 - 4 EO 626/11

    Nichtigkeit eines Ausbaubeitragsbescheides bei Veranlagung einer nur der Größe,

  • VG Neustadt, 25.04.2018 - 5 L 364/18

    Brandruine in der Rheinstraße in Landau darf abgerissen werden

  • OVG Thüringen, 28.01.2005 - 4 ZKO 360/04

    Auslegung eines Abgabenbescheids; Verwaltungsverfahrensrecht; Abgabenbescheid;

  • VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage;

  • VG Weimar, 14.11.2001 - 3 E 343/01
  • VG Weimar, 01.10.2001 - 3 E 302/01
  • OVG Thüringen, 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00

    Kommunale Steuern; Auslegung einer Vergnügungssteuersatzung; Vergnügungssteuer;

  • OVG Thüringen, 25.05.2004 - 4 ZKO 490/00
  • VG Weimar, 07.11.2001 - 1 K 1390/01
  • VG Regensburg, 19.05.2021 - RN 6 S 20.3192

    Keine "Erledigung" einer Baueinstellungsverfügung durch eine nachfolgende

  • VG Gera, 21.07.2009 - 2 E 529/09

    Beiträge; Grundstücksbezeichnung; hinreichende Bestimmtheit; wirksame

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